Als Rechtsanwalt für Insolvenzrecht berate und unterstütze ich bundesweit Menschen, die in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Wir helfen Privatpersonen und Selbstständigen ohne GmbH, ihre Schulden loszuwerden und wirtschaftlich neu anzufangen.
Gemeinsam mit unserer Rechtsfachwirtin und zertifizierten Insolvenzsachbearbeiterin Vivienne Jännsch analysiere ich Ihre individuelle Schuldensituation und vertrete Sie gegenüber Ihren Gläubigern. Dabei versuchen wir in der Regel zuerst eine außergerichtliche Schuldenbereinigung zu erreichen. Sollte eine Einigung scheitern, können wir ein Insolvenzverfahren beim zuständigen Gericht beantragen. Mit dem Ziel, dass Sie nach drei Jahren von all Ihren Schulden befreit werden.
Wir beraten Sie zuverlässig und kompetent in allen Fragen, die das Insolvenzrecht mit sich bringt:
Der erste Schritt ist für viele unserer Mandantinnen und Mandanten der schwerste. Daher möchten wir es Ihnen so leicht wie möglich machen: In einer telefonischen Ersteinschätzung über schuldenfrei.flegl-rechtsanwaelte.de zeigen wir Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Natürlich diskret, unverbindlich und völlig kostenfrei.
So wie Unternehmen Insolvenz anmelden, wenn sie zahlungsunfähig sind, können auch überschuldete Privatpersonen ein solches Verfahren beantragen. Das Insolvenzrecht unterscheidet zwischen der Verbraucherinsolvenz für natürliche Personen – auch Privatinsolvenz genannt – und der Regelinsolvenz, die sich typischerweise an Selbstständige und Gewerbetreibende richtet. Wir prüfen, welche Option in Ihrem Fall die richtige ist. Am Ende des Verfahrens streben wir die Restschuldbefreiung an, die Ihnen einen schuldenfreien Neuanfang ermöglicht
Anders als bei der Regelinsolvenz muss für den Antrag auf Privatinsolvenz zuerst immer eine außergerichtliche Schuldenbereinigung angestrebt werden. Als Kanzlei für Insolvenzrecht sind wir eine geeignete Stelle, um diese durchführen und bescheinigen zu können. Damit erfüllen Sie die zwingende Voraussetzung gemäß § 305 Insolvenzordnung, falls Sie einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz stellen wollen.
Erklären sich Ihre Gläubiger mit dem von uns entwickelten Plan zur Schuldenbereinigung einverstanden, müssen Sie nur eine Teilschuld begleichen oder werden sogar von sämtlichen Verbindlichkeiten befreit. Mit einer solchen Einigung ist ein gerichtliches Insolvenzverfahren nicht mehr nötig.
Übrigens: Für die außergerichtliche Schuldenbereinigung können Sie einen Beratungshilfeschein beantragen. Damit ist diese Leistung für Sie nahezu kostenfrei. Gerne kümmern wir uns um den Antrag.
Mehr als 1000 Menschen haben mit uns bereits die Schuldenfreiheit erreicht. Mit unseren Kenntnissen im Insolvenzrecht und unserer langjährigen Erfahrung begleiten wir auch Sie in eine Zukunft ohne Verbindlichkeiten. Kommen Sie mit? Dann lassen Sie uns jetzt gemeinsam auf den Weg machen.
Umfangreiche Informationen zu verschiedenen Themen rund um das Insolvenzrecht finden Sie hier:
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