Wenn Sie Fragen zu den Anwaltskosten haben, dann klären wir Sie – bestmöglich – über die voraussichtlich entstehenden Kosten im Falle einer Beratung beziehungsweise Beauftragung auf. Es ist uns wichtig, dass Sie eine größtmögliche Kostentransparenz bekommen.
Wir werden stets bemüht sein, Ihnen Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung und Vertretung für Sie nicht unerschwinglich sein.
Seit dem 01.07.2006 sind die früher im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit ihren Auftraggebern zu treffen.
Wir berechnen für ein Beratungsgespräch bei Verbrauchern je nach Aufwand, Schwierigkeit und Haftungsrisiko, einen Betrag von maximal EUR 226,10 – setzt sich zusammen aus EUR 190,00 netto + EUR 36,10 (19 Prozent Umsatzsteuer) = EUR 226,10 brutto.
Üblicherweise rechnen wir unsere Gebühren nach den Tatbeständen des RVG ab, welches eine gegenstandswertabhängige Abrechnung vorsieht. In ausgesuchten Einzelfällen vereinbaren wir mit unseren Mandanten einen angemessenen Stundensatz, der sich an den Sätzen der Rechtsanwaltskammer Stuttgart orientiert.
Für gegenstandswertabhängige Fälle können Sie sich unter Eingabe des Gegenstandswertes, auch Streitwert genannt, mit unserem
die voraussichtlichen Anwaltskosten berechnen lassen.
Hier finden Sie unsere Anwaltskosten für eine Privatinsolvenz.
Zur Minimierung Ihres Aufwandes übernehmen wir gerne Deckungsanfragen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie.
In sehr vielen zivilrechtlichen Angelegenheiten übernehmen Rechtsschutzversicherungen häufig die Anwaltskosten für Ihre Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertetung. Solche zivilrechtlichen Angelegenheiten sind zum Beispiel:
In den allermeisten erbrechtlichen und familienrechtlichen Angelegenheiten übernehmen Rechtsschutzversicherungen zumindest die Kosten einer anwaltlichen Beratung.
Zumeist übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung auch die anwaltlichen Kosten für Ihre komplette Verteidigung in fahrlässig begangenen Straftaten. Hierzu zählen unter anderem die fahrlässige Körperverletzung, die fahrlässige Tötung, die fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung oder die fahrlässig begangene Trunkenheitsfahrt (Alkohol am Steuer).
Nahezu alle Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden fahrlässig begangen. Deswegen treten Rechtsschutzversicherungen auch in solchen Fällen allermeistens ein. Zu solchen Ordnungswidrigkeiten zählen unter anderem der Abstandsverstoß (dem Vordermann zu dicht aufgefahren), der Geschwindigkeitsverstoß (zu schnell gefahren) oder der Rotlichtverstoß (rote Ampel überfahren).