Zeugenfragebogen bekommen - Was nun? Im Falle einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit, bei der nicht der Fahrzeughalter des Fahrzeugs gefahren ist, sondern der Fahrer eine andere Person war, kann dem Halter ein Zeugenfragebogen zur Ermittlung des Fahrers zugesandt werden.
Dies kann schon dann der Fall sein, wenn sich die zuständige Bußgeldstelle nicht sicher ist, ob der Halter den Verkehrsverstoß begangen hat. Auch aus diesem Grund kommt der Zeugenfragebogen recht häufig vor.
Sowohl für den Halter als auch für den Fahrer ist der Umgang mit einem Zeugenfragebogen oft unklar, rechtlich kritisch und deswegen gut zu überlegen. Hier erhalten Sie die Informationen, die Sie benötigen und den Beistand durch unseren Rechtsanwalt, Dr. Jochen Flegl, der über große Erfahrung im Umgang mit einem Zeugenfragebogen verfügt.
Sie haben ein Zeugenfragebogen bekommen und möchten wissen, was nun zu tun ist? Wir erläutern Ihnen umfangreich alle wichtigen Informationen und Schritte. Über unser Inhaltsverzeichnis finden Sie schnell genau die Informationen, die Sie suchen.
Die Bußgeldstelle steht immer wieder vor dem Problem, den Fahrer nicht unmittelbar ermitteln zu können. Dies kommt insbesondere bei einem Firmenwagen vor, der geblitzt worden ist. Eine Halteranfrage ergibt in solchen Fällen eben bloß, dass der Halter des Fahrzeugs eine Firma, besser gesagt eine juristische Person (zum Beispiel eine GmbH oder eine AG), ist. Häufig handelt es sich dabei um den Arbeitgeber des eigentlich Betroffenen.
Wegen des Verstoßes gegen die Verkehrsregeln kann jedenfalls nur der Verkehrssünder selbst belangt werden. Die Bußgeldstelle lässt auch nur sehr ungern einen solchen straffrei davonkommen - dies gilt gerade dann, wenn es um ein Fahrverbot geht.
Für die Ordnungswidrigkeit haftet nicht der Halter, sondern der Fahrer.
Einen Zeugenfragebogen verschickt die Bußgeldstelle typischerweise nur dann, wenn sie bereits weiß, dass der Halter nicht der Fahrer war oder diesbezüglich zumindest nicht sicher ist. Stellt die Behörde beispielsweise fest, dass Halter und Fahrer nicht ein und dieselbe Person sein können, weil das Blitzerfoto zum Beispiel eine weibliche Person zeigt, der Halter jedoch männlich ist, so erhält der Halter direkt einen Zeugenfragebogen.
In unserer Kanzlei meldet sich in aller Regel der tatsächlich Betroffene der Ordnungswidrigkeit, sprich derjenige, der vom Halter den Zeugenfragebogen ausgehändigt bekommen hat. Aber was nun damit tun? Wie darauf reagieren?
Den Zeugenfragebogen erhält zunächst der Fahrzeughalter.
In unserer Praxis versuchen die Bußgeldbehörden sehr häufig diejenigen zu ermitteln, die
begangen haben sollen.
Im Folgenden finden Sie Näheres zu diesen klassischen Vorwürfen, die gemacht werden, und die Folgen, die in diesen Fällen drohen.
Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht für innerorts begangene Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, also inklusive 30er-Zone, folgende Strafen in einem Bußgeldbescheid vor (Sondertatbestände, wie beispielsweise nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren zu sein, werden gesondert sanktioniert):
Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
bis 10 km/h | 30 Euro | — | — | Hier prüfen |
11 km/h bis 15 km/h | 50 Euro | — | — | Hier prüfen |
16 km/h bis 20 km/h | 70 Euro | — | — | Hier prüfen |
21 km/h bis 25 km/h | 115 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
26 km/h bis 30 km/h | 180 Euro | 1 | (1 Monat) | Hier prüfen |
31 km/h bis 40 km/h | 260 Euro | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
41 km/h bis 50 km/h | 400 Euro | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
51 km/h bis 60 km/h | 560 Euro | 2 | 2 Monate | Hier prüfen |
61 km/h bis 70 km/h | 700 Euro | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
über 70 km/h | 800 Euro | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
Der Bußgeldkatalog sieht für Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften folgende Strafen in einem Bußgeldbescheid vor (Sondertatbestände, wie beispielsweise nicht angepasstes Tempo an einem Bahnübergang, werden gesondert sanktioniert):
Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
bis 10 km/h | 20 Euro | — | — | Hier prüfen |
11 km/h bis 15 km/h | 40 Euro | — | — | Hier prüfen |
16 km/h bis 20 km/h | 60 Euro | — | — | Hier prüfen |
21 km/h bis 25 km/h | 100 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
26 km/h bis 30 km/h | 150 Euro | 1 | (1 Monat) | Hier prüfen |
31 km/h bis 40 km/h | 200 Euro | 1 | (1 Monat) | Hier prüfen |
41 km/h bis 50 km/h | 320 Euro | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
51 km/h bis 60 km/h | 480 Euro | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
61 km/h bis 70 km/h | 600 Euro | 2 | 2 Monate | Hier prüfen |
über 70 km/h | 700 Euro | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
Der Bußgeldkatalog sieht für das Überfahren einer roten Ampel folgende Strafen in einem Bußgeldbescheid vor:
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel < 1 Sekunde rot) |
90 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung (Ampel < 1 Sekunde rot) |
200 Euro | 2 | 1 Monat* | Hier prüfen |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Unfall (Ampel < 1 Sekunde rot) |
240 Euro | 2 | 1 Monat* | Hier prüfen |
Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel > 1 Sekunde rot) |
200 Euro | 2 | 1 Monat* | Hier prüfen |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung (Ampel > 1 Sekunde rot) |
320 Euro | 2 | 1 Monat* | Hier prüfen |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Unfall (Ampel > 1 Sekunde rot) |
360 Euro | 2 | 1 Monat* | Hier prüfen |
Rechts abbiegen ohne vorher an roter Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist |
70 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
Rechts abbiegen mit Gefährdung ohne vorher an roter Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist |
100 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
Rechts abbiegen ohne vorher an roter Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist und dabei den Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindern |
100 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
Rechts abbiegen mit Verursachung eines Unfalls ohne vorher an roter Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist |
120 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
Der Bußgeldkatalog sieht für eine Abstandsunterschreitung zum Vordermann auf der Autobahn folgende Strafen in einem Bußgeldbescheid vor:
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Abstandsverstoß mit weniger als 80 km/hSekunde rot) | 25 Euro | — | — | Hier prüfen |
… mit Gefährdung (Ampel < 1 Sekunde rot) |
30 Euro | — | — | Hier prüfen |
… mit Sachbeschädigung (Ampel < 1 Sekunde rot) |
35 Euro | — | — | Hier prüfen |
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h | Hier prüfen | |||
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h | Hier prüfen | |||
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 Euro | 2 | 1 | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 Euro | 2 | 2 | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 Euro | 2 | 3 | Hier prüfen |
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h | Hier prüfen | |||
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 100 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 180 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 240 Euro | 2 | 1 | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 320 Euro | 2 | 2 | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 4000 Euro | 2 | 3 | Hier prüfen |
Die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr kann bereits nach drei Monaten eintreten. Der Betroffene kann nach Verjährungseintritt nicht mehr von den Behörden belangt werden. Dadurch, dass die Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen auf den Weg bringt, beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen.
Dies gilt jedoch nicht für einen Zeugenfragebogen, der die Verjährung nicht stoppt. Auf einen Zeugenfragebogen nicht zu reagieren, kann also dazu führen, dass Sie als Betroffener in einem Bußgeldverfahren straffrei davonkommen. Warum ABER VORSICHT geboten ist, erfahren Sie im weiteren Verlauf.
Macht der Halter - oder der Fahrer, der den Zeugenfragebogen ausgehändigt bekommen hat – keine Angaben auf dem Zeugenfragebogen, so kann es sein, dass die Bußgeldstelle weitere Ermittlungen anstellt und beispielsweise die Polizei beim Halter vorbeischickt oder diesen ins Polizeipräsidium vorlädt.
Es kann sein, dass die Polizei beim Fahrzeughalter vorbeischaut.
Um den Fahrer ermitteln zu können, kann die Polizei notfalls auch gegen beim Halter wohnhafte oder gemeldete Personen vorgehen, bei ihnen klingeln oder bei der Passbehörde die Passfotos von verdächtigen Personen anfordern und diese mit dem Blitzerfoto abgleichen.
Zudem kann dem Fahrzeughalter gemäß § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Auflage drohen, ein Fahrtenbuch führen zu müssen, wenn die Bußgeldbehörde aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Halters den Fahrer nicht ermitteln konnte.
Dem Fahrzeughalter kann eine Fahrtenbuchpflicht auferlegt werden.
Im Falle einer Fahrtenbuchauflage muss vor jeder Fahrt,
notiert werden.
Außerdem müssen
aufgeführt werden. Hinter jeden Eintrag gehört zudem die Unterschrift des Fahrers.
Das Fahrtenbuch ist ständig mitzuführen und auf Verlangen der Verwaltungsbehörde vorzuzeigen. Ein Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage kann mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden, da es sich auch dabei um eine Ordnungswidrigkeit, allerdings nicht im klassischen verkehrsrechtlichen Sinn, handelt.
Eine Fahrtenbuchauflage wird im zentralen Fahrzeugregister in Flensburg eingetragen.
Da zuvor Genannte stellt gerade für ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis oder ein Familienverhältnis eine Belastung dar. Lediglich erwähnenswert ist noch, dass der Betroffene selbst und nahe Angehörige gemäß § 52 der Strafprozessordnung (StPO) ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, wenn Sie von der Polizei befragt werden.
Sie dürfen keinesfalls absichtlich einen "falschen Fahrer" angeben. Damit würden Sie sich wegen falscher Verdächtigung gemäß § 164 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar machen. Dieses Delikt wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Die Folgen stehen völlig außer Verhältnis zu den Folgen in einem Bußgeldverfahren.
Bitte bedenken Sie in diesem Zusammenhang, dass es stattdessen aussichtsreiche Möglichkeiten gibt, wie Sie ein Fahrverbot umgehen können. Außerdem ist es im Falle des Vorliegens einer besonderen Härte auch möglich, dass Sie Ihr Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umwandeln können.
Es ist strafbar, wissentlich einen "falschen Fahrer" anzugeben.
Selbstverständlich können wir an dieser Stelle keine pauschale Empfehlung im Umgang mit einem Zeugenfragebogen geben. Wie Sie den vorstehenden Ausführungen bereits entnehmen konnten, hängt die Vorgehensweise stark vom jeweiligen Einzelfall ab.
Regelmäßig ist es allerdings so, dass sowohl der Fahrzeughalter als auch der Fahrer keine schmerzhaften Weiterungen riskieren wollen, indem sie einfach nichts unternehmen. In solchen Fällen - und gerade auch für Arbeitnehmer - ist es daher zu empfehlen, korrekte Angaben zu machen und sich dann professionell im nachfolgenden Bußgeldverfahren verteidigen zu lassen. Es folgt dann nämlich typischerweise ein Anhörungsbogen, möglicherweise auch direkt ein Bußgeldbescheid.
Wenn Sie im weiteren Verlauf des Bußgeldverfahrens eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten sollten, verzichten wir außergerichtlich Ihnen gegenüber auf die Geltendmachung einer eventuell mit der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung bis zu einem Betrag von 150,00 Euro. Für viele rechtsschutzversicherte Betroffene bedeutet das, dass sie für die professionelle Verteidigung in einem Bußgeldverfahren nichts bezahlen müssen.
Wir vertreten Sie bundesweit, wenn Sie einen Zeugenfragebogen bekommen haben!