Der Bußgeldkatalog 2024 kommt zur Anwendung, wenn Sie aktuell einen Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß oder eine andere Verkehrsordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen. Denn dann drohen Ihnen eine Geldbuße, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot.
Der Bußgeldkatalog, korrekterweise muss es heißen, die "Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)", beinhaltet verschiedene Vorschriften zur Erteilung einer Verwarnung, die Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
In diesem Artikel lesen Sie, welche Strafe Ihnen droht, wenn die Bußgeldstelle gegen Sie vorgeht oder noch vorgehen wird, weil Sie geblitzt worden sind.
Bei der Bußgeldkatalog-Verordnung, abgekürzt (BKatV), handelt es sich um eine Bundesrechtsverordnung, die aufgrund von § 26a Straßenverkehrsgesetz (StVG) erlassen wurde. Die ursprüngliche Fassung datiert vom 13.11.2001 und ist am 01.01.2002 in Kraft getreten. Hiernach wurde die Verordnung immer wieder geändert. Es gab durch eine StVO-Novelle auch immer wieder höhere Bußgelder.
Im Bußgeldkatalog, auch in dem für das Jahr 2024 geltenden, werden Sie alle Tatbestände finden, die laut Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Fahrerlaubnisverordnung (FeV), Straßenverkehrsgesetz (StVG), Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Ferienreiseverordnung und MobHV (Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr), im Fall ihrer Verwirklichung, schmerzhafte Sanktionen mit sich bringen.
Der aktuelle Punktekatalog regelt, dass ein Verkehrssünder für einen Verstoß lediglich dann mit Punkten im Verkehrszentralregister belegt werden kann, wenn sein Verhalten die Verkehrssicherheit gefährdet hat. Dies war früher anders. Die alte Bußgeldtabelle sanktionierte teilweise auch nicht-sicherheitsrelevante Verstöße im Straßenverkehr mit Punkten.
Das Punktesystem ist heute wie folgt aufgebaut:
Der Bußgeldkatalog 2024 basiert auf einem dreistufigen Schema.
Ihr Fahreignungsregister, sprich Ihr Punktekonto, wird beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geführt.
Sollten Sie 4 oder mehr Punkte erreichen, erhalten Sie Post von der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde mit einem Hinweis auf Ihren entsprechenden Punktestand und die Möglichkeit, ein sogenanntes Punkteabbauseminar (auch Fahreignungsseminar oder FES-Seminar) zu absolvieren.
Diese Stufen sind beim Punktestand bedeutend:
Ergänzend sei erwähnt, dass Sie für das begleitete Fahren nicht mehr zugelassen werden, wenn Sie 2 und mehr Punkte haben.
Im Fahreignungsregister eingetragene Punkte werden automatisch getilgt beziehungsweise gelöscht. Die jeweilige Tilgungsfrist hängt davon ab, mit wie vielen Punkten der zugrunde liegende Verstoß sanktioniert wurde:
Die Tilgung beziehungsweise der Verfall von Punkten, dabei handelt es sich nicht um eine Verjährung (verjähren kann nur eine nicht-rechtskräftige Verkehrsordnungswidrigkeit), ist inzwischen unabhängig von neu hinzukommenden Eintragungen. Flensburger Punkte werden nun auch getilgt, wenn neue Verstöße hinzutreten. Für Verkehrssünder ist es heutzutage vorteilhaft, genau zu wissen, wann sie wieder von Punkten befreit werden. Früher konnten sich bestehende Punkte verlängern, wenn eine neue Eintragung hinzukam.
Zu beachten ist noch die sogenannte Überliegefrist. Gemäß § 29 Absatz 6 Satz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG), sind Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) über Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die in der Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt sind, noch ein Jahr lang "aufzubewahren". Diese Überliegefrist dient dazu, bei Verstößen, die sich in diesem Jahr ereignen, aber erst nach Ablauf der regulären Tilgungsfrist eingetragen werden, noch die alten, eventuell für die Strafhöhe relevanten, Einträge verfügbar zu halten.
Im Zeitraum der Überliegefrist werden die entsprechenden Eintragungen nur der Person selbst oder ihrem beauftragten Rechtsanwalt mitgeteilt, sind demgemäß für Behörden, Gerichte oder sonstige nachfragende Stellen nicht zu sehen. Wichtig zu wissen ist aber, dass sich in der Überliegefrist befindliche Eintragungen wieder aufleben können, wenn eine neue Eintragung in die Verkehrssünderkartei dazukommt.
TIPP: Trotz des ausgeklügelten Punktesystems kann es sich lohnen, eine Eintragung zu verzögern!
Ihr Fahreignungsregister, sprich Ihr Punktekonto, wird beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geführt.
Sollten Sie 4 oder mehr Punkte erreichen, erhalten Sie Post von der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde mit einem Hinweis auf Ihren entsprechenden Punktestand und die Möglichkeit, ein sogenanntes Punkteabbauseminar (auch Fahreignungsseminar oder FES-Seminar) zu absolvieren.
Diese Stufen sind beim Punktestand bedeutend:
Ergänzend sei erwähnt, dass Sie für das begleitete Fahren nicht mehr zugelassen werden, wenn Sie 2 und mehr Punkte haben.
Im Fahreignungsregister eingetragene Punkte werden automatisch getilgt beziehungsweise gelöscht. Die jeweilige Tilgungsfrist hängt davon ab, mit wie vielen Punkten der zugrunde liegende Verstoß sanktioniert wurde:
Die Tilgung beziehungsweise der Verfall von Punkten, dabei handelt es sich nicht um eine Verjährung (verjähren kann nur eine nicht-rechtskräftige Verkehrsordnungswidrigkeit), ist inzwischen unabhängig von neu hinzukommenden Eintragungen. Flensburger Punkte werden nun auch getilgt, wenn neue Verstöße hinzutreten. Für Verkehrssünder ist es heutzutage vorteilhaft, genau zu wissen, wann sie wieder von Punkten befreit werden. Früher konnten sich bestehende Punkte verlängern, wenn eine neue Eintragung hinzukam.
Zu beachten ist noch die sogenannte Überliegefrist. Gemäß § 29 Absatz 6 Satz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG), sind Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) über Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die in der Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt sind, noch ein Jahr lang "aufzubewahren". Diese Überliegefrist dient dazu, bei Verstößen, die sich in diesem Jahr ereignen, aber erst nach Ablauf der regulären Tilgungsfrist eingetragen werden, noch die alten, eventuell für die Strafhöhe relevanten, Einträge verfügbar zu halten.
Im Zeitraum der Überliegefrist werden die entsprechenden Eintragungen nur der Person selbst oder ihrem beauftragten Rechtsanwalt mitgeteilt, sind demgemäß für Behörden, Gerichte oder sonstige nachfragende Stellen nicht zu sehen. Wichtig zu wissen ist aber, dass sich in der Überliegefrist befindliche Eintragungen wieder aufleben können, wenn eine neue Eintragung in die Verkehrssünderkartei dazukommt.
TIPP: Trotz des ausgeklügelten Punktesystems kann es sich lohnen, eine Eintragung zu verzögern!
Wenn Sie auf Ihrem Punktekonto in Flensburg 8 oder noch mehr Punkte angehäuft haben, dann wird Ihnen die Fahrerlaubnis beziehungsweise der Führerschein entzogen (mit einem Fahrverbot ist es dann also leider nicht mehr getan). Die passiert allerdings nicht vielen Verkehrsteilnehmern, da viele Autofahrer gar keine oder nur wenige Punkte im Verkehrszentralregister haben. Unten stehend finden Sie, lediglich beispielhaft als Auszug aus dem Strafkatalog, Verkehrsverstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung, die punktebedroht sind.
Ahndung mit 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER) und entsprechendem Bußgeld:
Nachfolgende Verstöße haben keine Punkte und kein Fahrverbot, sondern lediglich eine Geldbuße zur Folge:
Der innerörtliche und außerörtliche Straßenverkehr ist in Deutschland, wie in vielen anderen Ländern auch, klar und streng reglementiert. In manchen Ländern gibt es sogar eine Null-Promille-Grenze oder es muss wegen der Corona-Pandemie eine Mund-Nasen-Bedeckung im Auto getragen werden (Sanktion bei Zuwiderhandlung möglich).
Ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht, insbesondere gegen die StVO, hat zur Folge, dass den Verkehrssünder ein Strafzettel nach dem Strafkatalog erreicht, er also von der Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid erhält, der vorsieht, den Sünder für sein Fehlverhalten zu sanktionieren.
Bitte achten Sie als Fahrer eines Kraftfahrzeuges darauf, dass seit dem 01.07.2014 eine bundesweite Warnwestenpflicht im Straßenverkehr gilt. Diese bedeutet, dass Sie in Ihrem Kfz zumindest eine Warnweste mitführen müssen, die die europäische ISO-Norm 20471 erfüllt und ein entsprechendes Kennzeichen tragen muss. Diese Warnwestenpflicht gilt für die Fahrzeuge (PKW, LKW und Bus), nicht aber für Fahrer eines Motorrades.
Im europäischen Vergleich wurde die Warnwestenpflicht im Fahrzeug in Deutschland im Übrigen erst sehr spät eingeführt.
Die Bußgeldtabelle sieht ja nun eine ganze Menge von ahndbaren Verstößen (mit und ohne Fahrverbot) vor. Aber was sind denn die Top 5 davon, die von den Verkehrsteilnehmern in Deutschland begangen werden? Hier sehen Sie, für was die meisten Knöllchen von den Ordnungshütern der Bußgeldbehörden verteilt werden.
Wer (innerorts oder außerorts) zu schnell gefahren und geblitzt worden ist oder einen Strafzettel für Falschparken an der Windschutzscheibe unter dem Scheibenwischer findet oder eine Vorfahrtsmissachtung begangen haben soll, gehört schon zu den Top der Verkehrssünder, die eine Regel im Straßenverkehr missachtet haben. So sagt es eine Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Klar ist aber natürlich auch, dass es bei der Vielzahl von Verkehrsregeln - und damit einhergehenden Verkehrszeichen (Stichwort: Schilderwald) - schnell zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit kommen kann. Und selbstverständlich gehört es auch zur Wahrheit, dass leider viele Verkehrsverstöße absichtlich begangen werden.
Parken - Geschwindigkeit - Vorfahrt - Abstand - Überholen
Das falsche Parken und das falsche Halten sind, davon dürften Sie nicht überrascht sein, der größte Klassiker unter den Ordnungswidrigkeiten für die das typische Knöllchen verteilt wird. Fairerweise muss man dazu sagen, dass der Parkdruck schlicht oft viel zu hoch ist. Wohin auch mit dem Auto, wenn es nicht einen einzigen Parkplatz gibt? Für die Ordnungshüter gelten aber selbstverständlich keine Ausreden, sie müssen den Parkverstoß ahnden.
Häufig wird rechtswidrig in einer Parkverbotszone beziehungsweise Halteverbotszone geparkt oder ohne Parkschein beziehungsweise mit abgelaufenem Parkschein (wahlweise an der abgelaufenen Parkuhr) geparkt. Es soll im Übrigen schon Verkehrsteilnehmer gegeben haben, deren Fahreignung überprüft wurde, da sie das Falschparken völlig übertrieben haben.
Nicht nur der deutsche Autofahrer fährt gerne mal zu schnell, auch im Ausland ist der eine oder andere Raser unterwegs (möglicherweise auch mit einem deutschen Kennzeichen...). Innerorts werden Geschwindigkeitsübertretungen härter bestraft als außerorts. Warum das so ist, liegt auf der Hand. Ein im Ort begangener Geschwindigkeitsverstoß ist gefährlicher. Jedenfalls sind Verstöße gegen das Tempolimit ein sehr häufig vorkommendes Verkehrsdelikt. Dieses hat auch immer wieder ein einmonatiges Fahrverbot zur Folge.
Jährlich werden zirka 3.000.000 (!) Geschwindigkeitsverstöße verzeichnet. Natürlich liegt die Dunkelziffer der Tempoverstöße um ein Vielfaches höher. Hinzu kommt, dass in den drei Millionen die Zahl der nicht-punkterelevanten Rasereien nicht erfasst ist. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird in der Stadt, auf der Landstraße, auf der Bundesstraße und auf der Autobahn überschritten. An das Tempolimit halten sich dennoch auch viele Autofahrer. Ein neuer Bußgeldkatalog sorgt dafür erst recht.
Der aktuelle Strafenkatalog sieht für innerorts begangene Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, also inklusive 30er-Zone, folgende Strafen in einem Bußgeldbescheid vor (Sondertatbestände, wie beispielsweise nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren zu sein, werden gesondert sanktioniert):
Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
bis 10 km/h | 30 Euro | — | — | Hier prüfen |
11 km/h bis 15 km/h | 50 Euro | — | — | Hier prüfen |
16 km/h bis 20 km/h | 70 Euro | — | — | Hier prüfen |
21 km/h bis 25 km/h | 115 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
26 km/h bis 30 km/h | 180 Euro | 1 | (1 Monat) | Hier prüfen |
31 km/h bis 40 km/h | 260 Euro | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
41 km/h bis 50 km/h | 400 Euro | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
51 km/h bis 60 km/h | 560 Euro | 2 | 2 Monate | Hier prüfen |
61 km/h bis 70 km/h | 700 Euro | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
über 70 km/h | 800 Euro | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
Der Punktekatalog sieht für Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften folgende Strafen in einem Bußgeldbescheid vor (Sondertatbestände, wie beispielsweise nicht angepasstes Tempo an einem Bahnübergang, werden gesondert sanktioniert):
Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
bis 10 km/h | 20 Euro | — | — | Hier prüfen |
11 km/h bis 15 km/h | 40 Euro | — | — | Hier prüfen |
16 km/h bis 20 km/h | 60 Euro | — | — | Hier prüfen |
21 km/h bis 25 km/h | 100 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
26 km/h bis 30 km/h | 150 Euro | 1 | (1 Monat) | Hier prüfen |
31 km/h bis 40 km/h | 200 Euro | 1 | (1 Monat) | Hier prüfen |
41 km/h bis 50 km/h | 320 Euro | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
51 km/h bis 60 km/h | 480 Euro | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
61 km/h bis 70 km/h | 600 Euro | 2 | 2 Monate | Hier prüfen |
über 70 km/h | 700 Euro | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
Die Vorfahrt zu gewähren geht im Verkehr immer wieder schief - sei es bewusst oder unbewusst. Manchem Kfz-Fahrer oder Lkw-Fahrer dürfte die Vorfahrtsregel durchaus bekannt sein, dennoch wird sie gebrochen. Die Vorfahrt wird geregelt durch Rechts-vor-Links, Kreisverkehre, Ampeln, Verkehrszeichen (Vorfahrt achten) oder die roten Stoppschilder. Dennoch steht in vielen Bußgeldbescheiden geschrieben: "Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs." Und manchmal heißt es sogar: "Es kam zum Unfall."
Wer im Straßenverkehr, insbesondere auf der Autobahn, den Abstand zum Vordermann nicht einhält, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer. Deswegen werden per Videoaufnahme - häufig an Brücken - Abstandsmessungen auf der Autobahn durchgeführt, die Geldbußen, Punkte und Fahrverbote im Rahmen von Bußgeldbescheiden zur Folge haben. Der einzuhaltende Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist jedenfalls anhand des halben Tachowertes zu bemessen.
Drängler, die dabei zusätzlich mit der Lichthupe oder dem Blinker agieren, laufen Gefahr, nicht nur wegen einer Ordnungswidrigkeit, sondern wegen einer Nötigung im Straßenverkehr (Verkehrsstrafsache) von der Staatsanwaltschaft belangt zu werden.
Ein Abstandsverstoß kann Ihnen dann nicht angelastet werden, wenn Sie einen Abstand von einer halben Tachogeschwindigkeit zum vorausfahrenden Kfz einhalten. Bei 100 km/h sind das also 50 Meter, was wiederum dem Abstand zwischen zwei Leitpfosten entspricht.
Der Bußgeldkatalog sieht für eine Abstandsunterschreitung zum Vordermann auf der Autobahn folgende Strafen in einem Bußgeldbescheid vor:
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Abstandsverstoß mit weniger als 80 km | 25 Euro | — | — | Hier prüfen |
… mit Gefährdung (Ampel < 1 Sekunde rot) |
30 Euro | — | — | Hier prüfen |
… mit Sachbeschädigung (Ampel < 1 Sekunde rot) |
35 Euro | — | — | Hier prüfen |
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h | Hier prüfen | |||
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h | Hier prüfen | |||
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 Euro | 2 | 1 | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 Euro | 2 | 2 | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 Euro | 2 | 3 | Hier prüfen |
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h | Hier prüfen | |||
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 100 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 180 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 240 Euro | 2 | 1 | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 320 Euro | 2 | 2 | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 400 Euro | 2 | 3 | Hier prüfen |
Beim Überholen hat der Überholende einige Verkehrsregeln zu beachten und hohe Sorgfaltspflichten zu erfüllen, da von einem Überholmanöver eine erhöhte Gefahr ausgeht. Falsches oder unrechtmäßiges Überholen kommt dennoch häufig vor. Dies gilt insbesondere dann, wenn durchgezogene Fahrbahnlinien oder Überholverbotsschilder missachtet werden.
Die Sanktionen in der aktuellen Bußgeldtabelle reichen von kleinen bis zu hohen Geldbußen (beispielsweise wenn der Überholte beim Einordnen vom Überholenden behindert, bei unklarer Verkehrslage überholt wird oder wenn das Überholen einen Unfall zur Folge hat). Dem nicht genug, schnell können zudem Punkte in Flensburg verhängt werden.
Für eine sogenannte Trunkenheitsfahrt sieht der Punktekatalog entweder 2 oder 3 Punkte vor. Wenn die Fahrt unter Alkoholeinfluss (oder auch Drogeneinfluss) "nur" als ordnungswidrig zu ahnden ist, gibt es 2 Punkte. Ist die Fahrt im berauschten Zustand allerdings als Straftat zu werten, gibt es 3 Punkte.
Derjenige, der unter Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert nicht nur seine eigene Gesundheit oder sein Leben, sondern auch das der anderen, unschuldigen Verkehrsteilnehmer. Schließlich kann eine Fahrt unter Einfluss von Rauschmitteln auch tödlich enden.
Die Polizei verfolgt jene Delinquenten rigoros. Gemäß dem Strafenkatalog von 2024 wird ein fahruntüchtiger Verkehrssünder gesetzlich hart bestraft. So gibt es schon für eine bloße Ordnungswidrigkeit im Mindestmaß eine Geldbuße von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Häufiger ist eine Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss jedoch als Straftat zu werten, was direkt eine Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben kann.
Weitere, typische Zuwiderhandlungen, die mit einer Verwarnung oder einem Bußgeldbescheid von der zuständigen Behörde bedacht werden, sind:
Nicht wenige Autofahrer sehen es als reine Schikane der Polizei an und fühlen sich abgezockt, wenn sie kontrolliert werden. Natürlich freut sich niemand darüber, wenn er für eine angebliche Zuwiderhandlung gegen die StVO bezahlen und büßen soll. Andererseits sind polizeiliche Verkehrskontrollen sinnvoll und wichtig, da sie dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer dienen.
Da es utopisch wäre zu glauben, dass sich in Zukunft alle Verkehrsteilnehmer an das geltende Verkehrsrecht halten werden, sind Fahrerkontrollen und Fahrzeugkontrollen unabdingbar.
Zu jeder Verkehrsordnungswidrigkeit und zu jeder Verkehrsstraftat existiert im Bußgeldkatalog eine Tatbestandsnummer (TBNR). Zu jedem Tatbestand wiederum sind die Höhe der Geldbuße und die Länge eines Fahrverbotes (FV), außerdem die Anzahl der zu verhängenden Punkte, vermerkt. Im Katalog sind weiterhin Angaben zu der Frage enthalten, ob die entsprechende Regelmissachtung einen A-Verstoß oder einen B-Verstoß (Fahrerlaubnis auf Probe für Fahranfänger) darstellt.
Am Beispiel des qualifizierten Rotlichtverstoßes bedeutet dies:
Die erfüllten Tatbestände sind vorliegend: § 37 Absatz 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG
Auf dieser gesetzlichen Grundlage wird ein Fahrverbot verhängt: 132.3 BKat; § 4 Absatz 1 BKatV
Der Strafenkatalog sieht für das Überfahren einer roten Ampel folgende Strafen in einem Bußgeldbescheid vor:
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel < 1 Sekunde rot) |
90 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung (Ampel < 1 Sekunde rot) |
200 Euro | 2 | 1 Monat* | Hier prüfen |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Unfall (Ampel < 1 Sekunde rot) |
240 Euro | 2 | 1 Monat* | Hier prüfen |
Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel > 1 Sekunde rot) |
200 Euro | 2 | 1 Monat* | Hier prüfen |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung (Ampel > 1 Sekunde rot) |
320 Euro | 2 | 1 Monat* | Hier prüfen |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Unfall (Ampel > 1 Sekunde rot) |
360 Euro | 2 | 1 Monat* | Hier prüfen |
Rechts abbiegen ohne vorher an roter Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist |
70 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
Rechts abbiegen mit Gefährdung ohne vorher an roter Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist |
100 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
Rechts abbiegen ohne vorher an roter Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist und dabei den Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindern |
100 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
Rechts abbiegen mit Verursachung eines Unfalls ohne vorher an roter Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist |
120 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
Die StVO wurde so gestaltet, dass für Teilbereiche und typische Verkehrssituationen Bußgeldkataloge ausgearbeitet wurden. Ein Temposünder etwa, der geblitzt worden ist, findet für sich eine passende Bußgeldtabelle, verbunden mit spezifischen Bußgeldern und Regelungen zu Punkten oder Fahrerboten (nicht als Entzug der Fahrerlaubnis zu bezeichnen).
Dies ergibt einen Sinn, da es einen erheblichen Unterschied macht, ob der Raser die Geschwindigkeit um 12 km/h überschritten oder ob er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 32 km/h gerissen hat. Wichtig ist bei einem Tempoverstoß für das Bußgeldverfahren zudem, ob dieser innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften verwirklicht wurde.
Spezielle Bußgeldkataloge gibt es für diese Teilbereiche:
Aktueller Bußgeldkatalog - Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) - Bußgeldkatalog 2024