Blitzer Kanzlei - Professionell und erprobt! Unsere Kanzlei hat sich stark auf die Verteidigung von Mandanten fokussiert, die mit Abstandsverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Handyvergehen und anderen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr konfrontiert sind. Mit tiefgehender Expertise und einem klaren Fokus auf Bußgeldverfahren setzen wir uns für Ihre Rechte ein und prüfen Ihren Fall tiefgehend.
Ob es um die Anfechtung eines Bußgeldbescheids, die Vermeidung von Fahrverboten oder die Vermeidung von Punkten in Flensburg geht – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung zu bieten, die Ihre Interessen wahrt und Ihnen hilft, Sanktionen zu vermeiden. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung, um Ihren Fall erfolgreich zu lösen.
Machen Sie den kostenlosen und unverbindlichen Bußgeldcheck (einfach auf das Bild klicken):
Wenn man in die Radarfalle geraten ist, sieht man sich als Fahrer schnell weitreichenden Konsequenzen durch die Bußgeldbehörde gegenüber. Die möglichen, unangenehmen Folgen reichen von Geldbußen über Punkte in Flensburg bis hin zum Fahrverbot. Legt der Fahrer keinen Einspruch ein, müssen die Strafen akzeptiert werden. Aber so weit muss es in vielen Fällen gar nicht kommen: Denn eine Vielzahl der Bußgeldbescheide ergeht fehlerhaft an den vermeintlichen Verkehrssünder.
Wer also die erhobenen Vorwürfe von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht untersuchen lässt, hat oft gute Chancen, den Sanktionen entgehen zu können. Eine „Blitzer-Kanzlei“ kann sich dank ihrer jahrelangen Erfahrung aufgrund tausender Bearbeitungsfälle dabei mehr als nützlich erweisen. Denn stellt sich später heraus, dass der Bußgeldbescheid zu Unrecht ergangen war, kann er auch wieder zurückgenommen werden.
Welche Strafen dem Fahrer drohen, hängt zum einen von der Art des Verstoßes ab, ob nämlich ein Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstoß vorliegt. Zum anderen bestimmt das Ausmaß des begangenen Verstoßes die Höhe der Strafe. So können bei einem hohen Tempoverstoß von mehr als 70 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit inner- bzw. außerorts auch mal Geldbußen von 700 bzw. 800 Euro und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden! Spätestens in solchen Fällen, ist Expertenrat dringend erforderlich, zumal sich oft formelle oder tatsächliche Fehler aufseiten der Behörde herausstellen.
Ja, ein Einspruch kann sich vielen Fällen lohnen. Das behördliche Aufstellen von Blitzern bzw. Radargeräten ist aus Gründen der allgemeinen Verkehrssicherheit wichtig und hat selbstverständlich seine Berechtigung. Dies kann allerdings nur dann gelten, wenn auch tatsächlich ein Verkehrsvergehen begangen wurde und dies zudem korrekt aufgezeichnet bzw. per Bescheid bearbeitet wurde. Da dies nicht immer der Fall ist, kann sich nach näherer Betrachtung durch den Verkehrsrechtsexperten ein Einspruch lohnen.
An dieser Stelle sei bemerkt, dass das richtige Rechtsmittel gegen einen Bußgeldbescheid stets ein Einspruch ist. Gegen den Bescheid der entsprechenden Bußgeldbehörde kann demnach weder geklagt noch ein Widerspruch eingelegt werden.
Ein Einspruch kann sich deswegen lohnen, da viele Bescheide fehlerhaft sind. Dabei ist von einer Fehlerquote von über 30 % auszugehen. Also Grund genug, die im Bußgeldbescheid beschriebenen Vorwürfe von einem Anwalt untersuchen zu lassen. Dies gilt umso mehr, je höher die angekündigte Strafe ausfällt, wodurch sich je nach Einzelfall weitreichende Konsequenzen für Beruf (Fahrverbot) und Haushaltskasse ergeben können.
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht kann bereits im Vorfeld seriös darüber Auskunft geben, wie er die Chancen bei einem Einspruch einschätzt. Da nämlich Falschmessungen oder Formfehler im Bescheid keine Seltenheit darstellen, ist der geblitzte Fahrer bei Unstimmigkeiten mit fachlicher Unterstützung gut beraten, Einspruch zu erheben. Ob derartige Ungereimtheiten tatsächlich vorliegen, kann meist nur der Fachanwalt beurteilen, nachdem er Einsicht in die Akten des Vorfalls beantragt hat.
Wer als vermeintlicher Verkehrssünder einen Bußgeldbescheid in den Händen hält, kann als Rechtslaie selten erkennen, ob die Inhalte rechtmäßig sind. Der erfahrene „Blitzer-Anwalt“ kennt aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung die zahlreichen Fehlerquellen der Bußgeldbescheide. Selbstverständlich existiert der Begriff „Blitzer-Anwalt“ im Fachjargon nicht. Umgangssprachlich ist damit, ebenso wie mit der „Blitzer-Kanzlei“, ein Fachanwalt im Verkehrsrecht gemeint, der sich auf die Bearbeitung von anfechtbaren Bußgeldbescheiden spezialisiert hat.
Bevor man also riskiert seinen Führerschein vorübergehend zu verlieren oder hohe Geldbußen zahlen zu müssen, kann der genauere Blick auf den konkreten Vorfall Schaden abwenden.
Doch welche Fehlerquellen sind durch einen Einspruch angreifbar? Dabei kommen vier Kategorien in Betracht.
Nicht nur die Messgeräte müssen höchsten Ansprüchen in puncto Messgenauigkeit genügen. Auch das eingesetzte Personal muss hinreichend geschult und auf die Bedienung der Blitzer spezialisiert sein. Die hierfür notwendige, zusätzliche Qualifizierung ist vom Polizeibeamten extra zu erlangen. Stellt sich bei der Überprüfung des Vorgangs später heraus, dass die Messbeamten nicht ausreichend qualifiziert und somit nicht befugt waren, die Messgeräte richtig aufzustellen, kann allein dieser Umstand Anlass für einen erfolgreichen Einspruch sein.
Schon aus behördlicher Sicht sind funktionierende und vor alle regelmäßig geeichte Messgeräte Grundvoraussetzung für die korrekte Aufzeichnung der beanstandeten Verkehrsvergehen. Blitzer bzw. Radarfallen sind demzufolge stets auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Ungeeichte Messgeräte bieten daher grundsätzlich Angriffspunkte für einen erfolgreichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Außerdem müssen die Messbeamten beachten, dass für die jeweiligen Messverfahren die passenden Blitzer benutzt werden. Der erfahrene „Blitzer-Anwalt“ ist mit allen gängigen Messverfahren und den jeweils zugelassenen Messgeräten vertraut. Nur so lässt sich überprüfen, ob der Blitzer auch wirklich ordnungsgemäß verwendet und der Bußgeldbescheid rechtmäßig ergangen ist.
Der Bußgeldbescheid muss innerhalb von drei Monaten nach dem vorgeworfenen Verkehrsvergehen beim Fahrer eingegangen sein. Wird diese sogenannte Verjährungsfrist nicht beachtet und der Bescheid verspätet verschickt, ergeht er nicht mehr rechtmäßig – und kann angefochten werden. Bekommt der Fahrer in dieser Frist jedoch einen Anhörungsbogen zugeschickt, gilt die Verjährungsfrist vorerst als unterbrochen.
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann immer dann lohnend sein, wenn das Blitzerfoto mangelhaft ist. Der Fahrer muss vom Blitzer so erfasst worden sein, dass er eindeutig zu erkennen ist. Nur wenn das Bild die Identifizierung der im Bescheid genannten Person zulässt, können auch die angedrohten Sanktionen durchgesetzt werden. Im Zweifel ist allerdings auch ein Abgleich mit dem aktuellen Passfoto des Betroffenen zulässig!
Die aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung mit tausenden bearbeiteten Verkehrsfällen gern als „Blitzer-Kanzlei“ titulierte Anwaltskanzlei kann nicht nur bei empfindlichen Strafen entscheidend weiterhelfen. Als „Verkehrssünder“ ist man nach begangener Ordnungswidrigkeit schnell mit dem Ausfüllen eines Zeugenfragebogens oder eines Anhörungsbogens überfordert. Als Privatperson stellt man sich die Frage, ob man die Geldbuße sofort zahlen und dazu Punkte und/oder ein Fahrverbot hinnehmen muss? Oder kann der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht doch weiterhelfen?
Ein entscheidender Punkt bei der Überprüfung des Bußgeldbescheides ist die Einsicht in die Bußgeldakte. Den entsprechenden Antrag kann man zwar als Betroffener auch selbst stellen. Aber erst der Fachanwalt für Verkehrsrecht hat die Erfahrung und das Wissen, um Schwachstellen im Bescheid zu erkennen und Fehler im Mess- oder im gesamten Bußgeldverfahren benennen zu können. Eine solche Begutachtung durch einen Experten führt dazu, das Gutachten als Ganzes korrekt auswerten und den Vorwurf einer gründlichen Prüfung unterziehen zu können.
Das Ziel liegt dabei immer klar auf der Hand: Der Betroffene soll seine Rechte in dem Sinn wahrnehmen können, sodass er keine oder doch eine deutlich geringere Geldbuße zahlen muss. Gleiches gilt entsprechend für die Verhängung von Punkten im „Fahreignungsregister“ in Flensburg oder einer Sperrfrist bzw. eines Fahrverbots.
Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
bis 10 km/h | 20 Euro | — | — | Hier prüfen |
11 km/h bis 15 km/h | 40 Euro | — | — | Hier prüfen |
16 km/h bis 20 km/h | 60 Euro | — | — | Hier prüfen |
21 km/h bis 25 km/h | 100 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
26 km/h bis 30 km/h | 150 Euro | 1 | (1 Monat) | Hier prüfen |
31 km/h bis 40 km/h | 200 Euro | 1 | (1 Monat) | Hier prüfen |
41 km/h bis 50 km/h | 320 Euro | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
51 km/h bis 60 km/h | 480 Euro | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
61 km/h bis 70 km/h | 600 Euro | 2 | 2 Monate | Hier prüfen |
über 70 km/h | 700 Euro | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
Wenn sich der Verkehrsteilnehmer nicht ordnungsgemäß verhält, drohen behördliche Sanktionen. Der dazu passende Bußgeldkatalog ist prall gefüllt, wenn es darum geht, welches Vergehen mit welcher Strafe geahndet wird. Die zum Teil recht empfindlichen Strafen reichen von hohen Geldbußen über mehrere Punkte bis hin zum Fahrverbot. Somit ergeben sich also weitreichende Konsequenzen, die man als Betroffener gern vermeiden oder zumindest reduzieren möchte. Dies gilt selbstverständlich umso mehr, wenn sich herausstellt, dass der Bescheid fehlerhaft und damit anfechtbar ist.
Folgende Ordnungswidrigkeiten kommen infrage:
Beim zu schnellen Fahren reicht die Spanne der Bußgelder von gerade einmal 10 Euro (bis zu 10 km/h außerorts) bis zu 800 Euro (70 km/h innerorts). Im letztgenannten Fall wird die hohe Geldbuße durch 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot ergänzt.
Innerorts Geschwindigkeitsüberschreitung |
Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
bis 10 km/h | 30 Euro | — | — | Hier prüfen |
11 km/h bis 15 km/h | 50 Euro | — | — | Hier prüfen |
16 km/h bis 20 km/h | 70 Euro | — | — | Hier prüfen |
21 km/h bis 25 km/h | 115 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
26 km/h bis 30 km/h | 180 Euro | 1 | (1 Monat) | Hier prüfen |
31 km/h bis 40 km/h | 260 Euro | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
41 km/h bis 50 km/h | 400 Euro | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
51 km/h bis 60 km/h | 560 Euro | 2 | 2 Monate | Hier prüfen |
61 km/h bis 70 km/h | 700 Euro | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
über 70 km/h | 800 Euro | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
Außerorts Geschwindigkeitsüberschreitung |
Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
bis 10 km/h | 20 Euro | — | — | Hier prüfen |
11 km/h bis 15 km/h | 40 Euro | — | — | Hier prüfen |
16 km/h bis 20 km/h | 60 Euro | — | — | Hier prüfen |
21 km/h bis 25 km/h | 100 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
26 km/h bis 30 km/h | 150 Euro | 1 | (1 Monat) | Hier prüfen |
31 km/h bis 40 km/h | 200 Euro | 1 | (1 Monat) | Hier prüfen |
41 km/h bis 50 km/h | 320 Euro | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
51 km/h bis 60 km/h | 480 Euro | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
61 km/h bis 70 km/h | 600 Euro | 2 | 2 Monate | Hier prüfen |
über 70 km/h | 700 Euro | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
Beim einfachen Rotlichtverstoß (Ampel weniger als 1 Sekunde lang rot) beträgt die Höhe des Bußgeldes 90 Euro, zusätzlich wird ein Punkt in Flensburg verhängt. Wird dabei eine Gefährdung oder sogar eine Sachbeschädigung verursacht, erhöht sich die Geldbuße auf 200 bzw. 240 Euro – jeweils mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel < 1 Sekunde rot) |
90 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung (Ampel < 1 Sekunde rot) |
200 Euro | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Unfall (Ampel < 1 Sekunde rot) |
240 Euro | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel > 1 Sekunde rot) |
200 Euro | 2 | 1 Monat* | Hier prüfen |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung (Ampel > 1 Sekunde rot) |
320 Euro | 2 | 1 Monat* | Hier prüfen |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Unfall (Ampel > 1 Sekunde rot) |
360 Euro | 2 | 1 Monat* | Hier prüfen |
Rechts abbiegen ohne vorher an roter Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist |
70 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
Rechts abbiegen mit Gefährdung ohne vorher an roter Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist |
100 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
Rechts abbiegen ohne vorher an roter Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist und dabei den Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindern |
100 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
Rechts abbiegen mit Verursachung eines Unfalls ohne vorher an roter Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist |
120 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
* je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis und Freiheitsstrafe möglich
Bußgelder, die sich für das Nichteinhalten des Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug ergeben, richten sich zum einen nach der Geschwindigkeit und zum anderen nach dem dabei eingehaltenen Abstand.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Abstandsverstoß mit weniger als 80 km/hSekunde rot) | 25 Euro | — | — | Hier prüfen |
… mit Gefährdung (Ampel < 1 Sekunde rot) |
30 Euro | — | — | Hier prüfen |
… mit Sachbeschädigung (Ampel < 1 Sekunde rot) |
35 Euro | — | — | Hier prüfen |
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h | Hier prüfen | |||
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h | Hier prüfen | |||
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 Euro | 2 | 1 | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 Euro | 2 | 2 | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 Euro | 2 | 3 | Hier prüfen |
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h | Hier prüfen | |||
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 100 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 180 Euro | 1 | — | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 240 Euro | 2 | 1 | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 320 Euro | 2 | 2 | Hier prüfen |
… Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 400 Euro | 2 | 3 | Hier prüfen |
Beispiel 1:
Bei einer Geschwindigkeit von 80 – 99 Km/h wird ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro fällig, wenn der Abstand weniger als die Hälfte (5/10) des Tachowerte beträgt.
Daneben wird – wie bei allen Abstandsverstößen – mindestens ein Punkt in Flensburg verhängt. Fällt der Verstoß höher aus, erhöht sich demzufolge auch die Geldbuße und ein zweiter Punkt wird fällig. Ab einer gefahrenen Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h kann bei zu kurzem Abstand ein Fahrverbot von 1 bis zu 3 Monaten verhängt werden.
Beispiel 2:
Beträgt der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h weniger als 1/10 des Tachowertes, werden per Bußgeldbescheid ein Bußgeld von 400 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot verhängt.
All diese Beispiele verdeutlichen, dass die Strafen auch bei Ordnungswidrigkeiten geradezu „schmerzhaft“ ausfallen können. Insbesondere ein verhängtes Fahrverbot von mehreren Monaten kann sich für den Betroffenen auch aus beruflichen Gründen besonders nachteilig auswirken. Umso wichtiger erscheint demzufolge eine Überprüfung des Vorfalls bzw. das Einlegen eines Einspruchs, wenn sich erste Unstimmigkeiten im Bußgeldbescheid ergeben, die auf eine Unwirksamkeit hinweisen. Denn die Aufgabe des Fachanwalts für Verkehrsrecht ist es grundsätzlich, dem Betroffenen zu „seinem Recht“ zu verhelfen und eine unverhältnismäßige Strafe bestmöglich abmildern zu können.
Die Beauftragung einer auf „Blitzer“ spezialisierten Kanzlei kann sich für den Betroffenen im wahrsten Sinn auszahlen. Die Bearbeitung eines Bußgeldfalles ist sowohl zeit- als auch arbeitsaufwendig. Wenn es allerdings gelingt, den Vorwurf einer begangenen Ordnungswidrigkeit zu entkräften oder die Strafe abzumildern, entgeht der Fahrer einer hohen Geldbuße und darf im besten Fall seinen Führerschein behalten.
Gebühren sind sowohl für die Tätigkeit des Anwalts als auch vor Gericht zu zahlen. Ein Fachanwalts erhebt dabei folgende Gebühren:
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist nach Erhalt des Bußgeldbescheides meist der erste Ansprechpartner. Und dies aus gutem Grund: Denn wenn die Bußgeldhöhe empfindlich ausfällt und ein Fahrverbot angekündigt ist, werden oft alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Strafen umgehen zu können. Die auf Blitzer spezialisierte Kanzlei kann aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch einschätzen und im Verfahren selbst mit der richtigen Taktik den bestmöglichen Erfolg erreichen.
Eine gründliche Akteneinsicht und das Know-how rund um die verwendeten Messverfahren und -geräte bringen die „Blitzer-Kanzlei“ in eine günstige Poleposition im Streit mit der Bußgeldbehörde.
Im besten Fall wird dabei der Bußgeldbescheid durch einen erfolgreichen Einspruch zurückgenommen oder zumindest in seinen Sanktionen abgemildert. Auch die Einstellung des Verfahrens kommt infrage.
Schnelle und kompetente Hilfe in Bußgeldverfahren - Blitzer Kanzlei!