Anwalt für Schulden – Bei uns erhalten Sie schnelle Hilfe, um Ihre Verbindlichkeiten loszuwerden oder abzubauen! Denn, nicht nur eine Schuldnerberatungsstelle kann Ihnen helfen, sich Ihrer Schulden zu entledigen, sondern auch ein Schuldenanwalt, wie wir das sind.
Beides hat so seine Vorteile, aber auch seine Nachteile. Viele Ratsuchende beklagen sich darüber, dass es mehrere Monate dauert, bis Sie überhaupt einen Termin für eine kostenlose Schuldnerberatung bei einer Schuldnerberatungsstelle bekommen, wohingegen Sie bei einem Rechtsanwalt, insbesondere bei uns, (sehr!) kurzfristig einen Telefontermin erhalten, der keine Kosten für Sie auslöst.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, sodass Sie Ihre Schulden und Gläubiger loswerden und in Zukunft wieder befreit leben können!
Sie haben Schulden und wissen nicht, an wen Sie sich wenden können? Sie sind der Meinung, dass Sie kein Geld für einen Rechtsanwalt haben? Nachfolgend erläutern wir Ihnen die Vorteile einer anwaltlichen Beratung und wie der Beratungshilfeschein die Kosten senken kann. Über das Inhaltsverzeichnis gelangen Sie direkt zu den für Sie relevanten Themen.
Eine erste telefonische Beratung ist bei uns kostenlos (Sie erhalten als Mandant eine sogenannte kostenlose Ersteinschätzung). In bestimmten Fällen können Sie als Betroffener einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Unsere Tätigkeiten zur Schuldenhilfe rechnen wir moderat ab.
Zu wenig Geld verhindert eine anwaltliche Schuldenhilfe nicht!
Eine persönliche Beratung bei einem guten Anwalt zum Thema Schulden hilft Ihnen, Ihre finanzielle Situation in den Griff zu bekommen. So kann beispielsweise ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ein guter Anfang sein.
Die anwaltliche Schuldnerberatung zum Insolvenzrecht kann außerdem beinhalten, eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern herbeizuführen. Sollte eine solche nicht gelingen, wäre dies kein Beinbruch, da dann der Weg einer Insolvenz (häufig der Privatinsolvenz) beschritten werden kann.
Unsere Kanzlei kann Ihnen als Mandant beziehungsweise Schuldner kurzfristig gegen Ihre Gläubiger und deren jeweilige Forderung helfen.
Typischerweise geschieht dies durch eine erste (kostenlose und telefonische) Beratung und dann durch eine außergerichtliche Schuldenbereinigung, die gemäß § 305 der Insolvenzordnung zwingende Voraussetzung für eine spätere Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) ist. Für Schuldner, die selbstständig sind oder waren, kommt auch eine Insolvenz für Selbstständige (sogenannte Regelinsolvenz) in Betracht. Es gibt also verschiedene Arten von Insolvenzverfahren.
Wenn der Schuldenberg immer größer wird, führt der erste Gang des Betroffenen zur kostenlosen Schuldnerberatung und endet oft in einer Warteschlange. Die Nachfrage bei diesen Beratungsstellen ist so hoch, dass verschuldete Menschen oft lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Diese Situation ist häufig nicht hinnehmbar, da Zeit vergeht, die einer wertvollen Entschuldung im Weg steht.
Als Alternative besteht für Schuldner die Möglichkeit, sich persönlich von einem Rechtsanwalt für Insolvenzrecht beraten zu lassen. Diese Juristen sind im relevanten Rechtsgebiet tätig, kennen das Verhalten von Gläubiger zu Gläubiger in einer Insolvenz (sei es eine Privatinsolvenz oder eine Regelinsolvenz), und können sehr häufig viel schneller agieren als eine kostenlose Schuldnerberatung.
Es gibt verschiedene, beispielhafte, Fallkonstellationen, in denen Sie sich an unsere bundesweite Schuldenhilfe helfen sollten:
Es gibt sicher noch mehr guter Gründe, sich von Schulden zu befreien!
Es ist verständlich, dass ein Ratsuchender, der sowieso schon kein oder nur wenig Geld hat und als Schuldner mit finanziellen Problemen kämpft, sich scheut, weitere Verbindlichkeiten einzugehen. Dennoch ist es so, dass eine Schuldnerberatung beim Rechtsanwalt Kosten verursacht.
Da eine persönliche Rechtsberatung Betroffenen hilft, ihre Schuldensituation zu bewältigen und in Zukunft wieder ein schuldenfreies Leben zu führen, ist sie erstrebenswert. Nicht wenige werden sagen, den besten Weg geht man mit einer anwaltlichen Schuldnerberatung. Wartezeiten gibt es in unserer Kanzlei für Insolvenzrecht jedenfalls keine und auch die Kosten sind kein großes Hindernis.
Einen Beratungshilfeschein erhalten:
Einen Beratungshilfeschein können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragen. Dort wird dann auch konkret errechnet, ob Sie beratungshilfeberechtigt sind oder nicht. Achten Sie darauf, dass der Beratungshilfeschein für ein Schuldenbereinigungsverfahren gemäß § 305 InsO ausgestellt wird. Damit sind Sie als Schuldner dann auch für eine Insolvenz (Restschuldbefreiung durch das Gericht) mit Hilfe vom Anwalt vorbereitet.
Ihre Zuzahlung zur Beratungshilfe: Gerade einmal 15 Euro!
Das bekommen Sie in unserer Kanzlei, wenn Sie einen Beratungshilfeschein vorlegen:
Bestenfalls beantragen Sie den Beratungshilfeschein, bevor Sie unsere Schuldnerberatung vom Anwalt aufsuchen. Es ist allerdings auch möglich, diese nachträglich mit unserer Hilfe zu bekommen. Sollte Ihnen keine Beratungshilfe bewilligt werden, dann halten sich unsere Kosten in Grenzen. Klicken Sie einfach hier, wenn Sie mehr zu den Kosten einer Privatinsolvenz erfahren möchten.
Das dürfen Sie bei uns als Anwalt erwarten:
Als Rechtsanwalt für Insolvenzrecht sind wir im Fall einer Überschuldung genau der richtige Ansprechpartner für Sie. Mit unserer Hilfe können Sie Ihre Schulden loswerden, nötigenfalls auch durch ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung. Dann ist endlich Schluss mit Ihrer Zahlungsunfähigkeit.
Schuldnerberatung vom Rechtsanwalt – Wir sind Ihr Anwalt für Schulden!