Anwältin für italienisches Recht! Suchen Sie Beratung zum italienischen Recht? Am besten durch eine italienische Anwältin (Avvocato beziehungsweise Avvocatessa)?
Unsere Anwaltskanzlei, in Person von Frau Avvocato Silvia Bonissoni, ist die richtige Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das italienische Recht. Frau Bonissoni verfügt über eine italienische Anwaltszulassung beim Ordine degli Avvocati di Milano, sprich der Anwaltskammer in Mailand.
Sie ist damit sowohl in ihrer rechtlichen Kompetenz als auch sprachlich dazu in der Lage, Ihnen zu helfen. Frau Avvocato Bonissoni freut sich, von Ihnen zu hören!
Haben Sie in Italien Vermögen geerbt? Wir kümmern uns für Sie um die komplette Erbschaftsabwicklung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche!
Dabei beraten wir Sie beispielsweise zu diesen Themen, die weitestgehend abweichend vom deutschen Erbrecht geregelt sind:
Gerade dann, wenn Sie über diese Themen auf Italienisch sprechen wollen oder eine Tätigkeit in Italien wünschen, können Sie sich vertrauensvoll an Frau Avvocato Bonissoni wenden.
Möchten Sie ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung in Italien erwerben oder veräußern?
Mit unserer Erfahrung und zusammen mit einem italienischen Notar oder einer italienischen Notarin, mit denen wir seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten, können wir Sie kompetent beraten und unterstützen.
Gerne kümmern wir uns um die Abwicklung des Kaufes, Errichtung des Vertrages und die Eintragung im Grundbuch in Italien. Durch eine notarielle Vollmacht können wir Sie auch direkt vor Ort beim Abschluss des Kaufvertrages vertreten und uns um die Erledigung sämtlicher Formalitäten kümmern.
Wenn Sie in Italien eine Immobilie kaufen wollen, erhalten Sie bei uns ein Rundum-Sorglos-Paket!
Möchten Sie eine Wohnung oder ein Haus in Italien mieten oder vermieten? Wir kümmern uns um alles; oder haben Sie eine Wohnung oder ein Haus in Italien und möchten Sie diese Immobilie vermieten?
Vielleicht haben Sie auch Schwierigkeiten mit einem Mieter? Wir kümmern uns um den Mietvertrag und eventuelle Forderungen sowie, wenn nötig, können wir direkt von Deutschland aus die Zwangsräumung bei allen italienischen Gerichten beantragen.
Wollen Sie persönlich oder Ihr Unternehmen in Italien eine oder mehrere Forderungen eintreiben? Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen dabei, einen in Italien vollstreckbaren Titel zu erlangen.
Zudem können wir für Sie die Zwangsvollstreckung einleiten und fortführen, bis Sie oder Ihr Unternehmen das Geld zurückbekommen haben. Mit PEC (dem zertifizierten Postfach) ist es uns möglich, direkt in Italien Inkasso für Sie zu betreiben.
Möchten Sie ein gerichtliches Verfahren in Italien einleiten? Oder wurde eine Klage gegen Sie in Italien eingereicht? Wir können Ihnen das Verfahren erläutern, die Chancen und Risiken prüfen, zudem dieses Verfahren für Sie betreiben.
Seit dem Jahr 2014 wird das telematischen Zivilverfahren in Italien angewendet (Processo civile telematico), was bedeutet, dass Frau Avvocato Bonissoni von Deutschland aus die Möglichkeit hat, vor allen italienischen Gerichten Klage einzureichen und Maßnahmen treffen zu können.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie eine Beratung oder Tätigkeit wünschen. Wir kennen uns im italienischen Recht aus!
Avvocato Silvia Bonissoni ist Ihre Anwältin für italienisches Recht!