Fahrverbot in höhere Geldbuße umwandeln! Hartnäckig hält sich das Gerücht, ein von einem Fahrverbot Betroffener, gerne ein prominenter Verkehrssünder, könne sich grundsätzlich vom Fahrverbot „freikaufen“, wenn er nur genug Geld hat. Das Verkehrsrecht spiele da also nur die zweite Geige.
Stimmt das? Sind Fälle und Konstellationen denkbar, in welchen bei einer Erhöhung der Geldbuße vom Fahrverbot abgesehen werden kann?
Die gute Nachricht vorweggenommen – es gibt tatsächlich Fallgruppen und sogenannte Härtefälle, in denen – bei einer angemessenen Erhöhung der Geldbuße – vom Fahrverbot abgesehen werden kann. Wie genau hier vorgegangen werden muss und an welche Bedingungen dies geknüpft ist, erfahren Sie hier.
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Richtig ist, dass es im deutschen Recht eine gesetzlich verankerte Regelung in der Bußgeldkatalogverordnung rund um das Absehen von einem verhängten Fahrverbot gegen Anheben der Geldbuße gibt – doch ist diese Möglichkeit an Bedingungen geknüpft.
Zunächst gibt es Fallgruppen, die sich in der Rechtsprechung herauskristallisiert haben, in denen von einem Fahrverbot abgesehen werden kann:
Zudem kann aber dann von der Verhängung des Fahrverbotes abgesehen werden, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass das verhängte Fahrverbot eine unzumutbare Härte ihm gegenüber bedeuten würde. Diese glaubhafte Darlegung des Härtefalls durch einen Betroffenen ist allerdings eine ernst zu nehmende Hürde. Er muss als Verkehrssünder ein drohendes existentielles Risiko nachweisen. Die Bußgeldstellen und Gerichte verlangen dabei in der Regel einige Nachweise und Dokumente.
Wenn dritte Personen solche Angaben bestätigen, muss deren vollständiger Name und deren ladungsfähige Anschrift mitgeteilt werden, damit diese Personen eventuell als Zeugen benannt werden können.
Aber auch nachdem solche Nachweise seitens des Betroffenen beigebracht wurden, liegt es im Ermessen der Bußgeldbehörde oder später des Richters, ob die vorgetragenen Gründe als ausreichend angesehen werden, um eine solche Ausnahme – nämlich das Absehen vom Fahrverbot – machen zu können. Letzten Endes muss die Bußgeldbehörde beziehungsweise der Richter auch die Frage aufwerfen, ob eine Erhöhung der Geldbuße dieselbe Erziehungswirkung für Sie als Betroffenen mit sich bringt, wie ein erteiltes Fahrverbot.
Sollten Sie ein sogenannter „Ersttäter“ sein, dürften Sie – insbesondere bei einem einmonatigen Fahrverbot – gute Chancen haben, das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umwandeln zu können. Dies gilt insbesondere auch für Durchschnittsverdiener mit Unterhaltspflichten, da davon ausgegangen wird, dass sich die hohe Geldbuße bei einem erstmaligen Verstoß abschreckend auf künftige Verstöße auswirkt.
Weniger gut stehen umgekehrt die Chancen, wenn ein Verkehrssünder schon vielfach vorbelastet ist und frühere Fahrverbote bislang keine Wirkung gezeigt haben. Dann bleibt nur noch die Chance, das Fahrverbot komplett zu umgehen.
Nach alledem besteht also sehr wohl die Möglichkeit, dass gegen Erhöhung der Regel-Geldbuße (und zwar üblicherweise bei Verdopplung) vom Fahrverbot abgesehen wird. Es muss dabei aber unbedingt Ihr konkreter Einzelfall betrachtet werden, wobei natürlich vor allem Besonderheiten in Ihrer Person oder Ihrem Beruf Rechnung getragen werden muss.
Bei einem Bäcker, der um 3 Uhr früh am Morgen in der entfernten Backstube sein muss oder einem Schichtarbeiter wird ein Ausweichen auf öffentliche Verkehrsmittel kaum möglich sein; ebenso ist auf dem Lande oft gar kein Bus- oder Bahnanschluss vorhanden. Gleiches gilt, wenn ein Betroffener zum Beispiel schwerbehindert ist, dann gibt es manchmal zur Nutzung des eigenen PKW keine Alternativen. Auch dürfte ein Berufskraftfahrer, Bus- oder Taxi-Fahrer stark in seiner Existenz bedroht sein, wenn ein Fahrverbot verhängt wird. All diese Umstände müssen berücksichtigt werden.
Wir konnten unseren Mandanten schon häufig dabei helfen, das drohende Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln und haben damit gravierendere Konsequenzen vermieden. Unsere Anwaltskosten werden dabei in den allermeisten Fällen von einer Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht übernommen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Möglicherweise können wir auch das gegen Sie verhängte Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umwandeln!